Beitragsordnung Verein „Aktives Leben“ Die Beitragsordnung wurde am 05.08.2005 wie folgt von der Mitgliederversammlung beschlossen. § 1. Höhe der Beiträge(1) Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt 30 Euro. (2) Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt 300 EUR. (3) Sowohl für nicht juristische, als auch juristische Personen wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 5 Euro erhoben. § 2. Fälligkeit/Zahlungsweise(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig. In Ausnahmefällen und auf vorherigen Antrag ist es möglich, den jährlichen Mitgliedsbeitrag für nicht juristische Personen auch in Monats-Beiträgen, a 2,50 Euro, zu entrichten. Bei unterjährigem Beitritt wird der Mitgliedsbeitrag anteilig ab dem Monat des Beitritts auf das Jahr berechnet. (2) Der Beitrag wird per Überweisung auf folgendes Konto des Vereins gezahlt: | Kontonummer: | 3100190784 | | Bankleitzahl: | 850 503 00 | | Ostsächsische Sparkasse |
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Hierbei sind jeweils die Mitgliedsnummer und der Name anzugeben. (3) Alternativ zu Absatz 2 kann eine Barzahlung auch an den Schatzmeister erfolgen. Dresden, 05.08.2005 Uta Knorr (Vorstandsvorsitzende) Thomas Dittrich (Schatzmeister) Alrik Mutze (Schriftführer, seit 2007)
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